Meine Leistungen

Rückerstattung des Honorars bei ernährungsmedizinischen Beratungen
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich (z.B. ÖGK, BVA) sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.
Die Versicherten der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) können einmal im Kalenderjahr den sogenannten "Gesundheitshunderter" in Anspruch nehmen, bei welchem € 100,- für gesundheitsfördernde Maßnahmen, wie u.a. eine Ernährungsberatung bei DiätologInnen, gezahlt werden. Weitere Informationen über die Anstragstellung und Einlösung finden Sie auf der SVS-Website.
Einige private Zusatz-Krankenversicherungen übernehmen einen Teil oder das gesamte Honorar bei Ernährungsberatungen. Bitte treten Sie dazu mit Ihrer Versicherung in Kontakt. Im Normalfall müssen Sie für einen Leistungsanspruch bzw. einer Rückerstattung die ärztliche Überweisung sowie die Honorarrechnung einreichen.
